Elektroauto als Firmenwagen:
Lohnt sich das 2026?


Sachbezug, Privatnutzung, Laden und steuerliche Vorteile: Wir erklären einfach, was Unternehmen und Mitarbeiter:innen beim E-Auto als Firmenwagen in Österreich wissen sollten.

5 Min | August 2023

Firmenwagen, Dienstwagen, Sachbezug – was bedeutet das eigentlich? Als Firmenwagen oder Dienstwagen wird ein Fahrzeug bezeichnet, das ein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellt. Darf das Auto auch privat genutzt werden, entsteht bei klassischen Firmenwagen in der Regel ein sogenannter Sachbezug. Dieser geldwerte Vorteil erhöht die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gelten grundsätzlich als Privatfahrten. Bei einem reinen Elektroauto mit 0 g/km CO₂ gilt 2026 allerdings eine wichtige Ausnahme: Für die private Nutzung wird derzeit kein Sachbezug angesetzt. Quelle: BMF (Bundesministerium für Finanzen)

Damit kann ein E-Auto als Firmenwagen sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeiter:innen interessant sein. vibe moves you, Österreichs führender Anbieter für E-Auto Abos und Spezialist für vollelektrische Unternehmensmobilität, erklärt in diesem Artikel, welche Regeln 2026 gelten, wie die Privatnutzung behandelt wird, was Unternehmen beim Laden beachten müssen und welche steuerlichen Unterschiede zwischen E-Auto und Verbrenner bestehen.

Wie funktioniert der Sachbezug beim Firmenwagen?


Kann ein Firmenwagen auch privat genutzt werden, muss dieser Vorteil normalerweise versteuert werden. Für klassische Fahrzeuge beträgt der monatliche Sachbezug grundsätzlich 2 % der Anschaffungskosten, maximal 960 Euro. Unterschreitet das Fahrzeug den für sein Erstzulassungsjahr geltenden CO₂-Grenzwert, reduziert sich der Sachbezug auf 1,5 %, maximal 720 Euro pro Monat. Für 2026 erstmals zugelassene Fahrzeuge liegt dieser CO₂-Grenzwert bei 126 g/km. Quelle: BMF


Wird ein Firmenwagen nachweislich höchstens 500 Kilometer pro Monat beziehungsweise 6.000 Kilometer pro Jahr privat genutzt, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen der halbe Sachbezugswert angesetzt werden. Dafür ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Fahrten erforderlich. Quelle: ÖAMTC



Wie hoch ist der Sachbezug bei einem Elektroauto 2026?


Hier liegt aktuell einer der größten Unterschiede zum Verbrenner: Für ein reines Elektroauto mit einem CO₂-Emissionswert von 0 g/km wird 2026 kein Sachbezug angesetzt. Das gilt auch dann, wenn Mitarbeiter:innen das Fahrzeug privat nutzen dürfen. Quelle: BMF


Für Mitarbeiter:innen bedeutet das: Die private Nutzung eines reinen E-Firmenwagens führt 2026 nicht zu dem Sachbezugswert, der bei einem vergleichbaren Verbrenner entstehen würde. Gerade bei höherpreisigen Firmenwagen kann der Unterschied entsprechend relevant sein.


Wichtig für die langfristige Planung: Laut ÖAMTC ist ab 2027 eine Änderung vorgesehen. Nach den derzeit bekannten Plänen soll für privat genutzte E-Firmenwagen 2027 ein Sachbezug von 0,375 % der Anschaffungskosten, maximal 180 Euro monatlich, und 2028 von 0,625 %, maximal 300 Euro, gelten. Unternehmen sollten die endgültige gesetzliche Ausgestaltung beobachten. Quelle: ÖAMTC


Erfahre alles zum Sachbezug für Elektroautos ab 2027 und warum E-Autos weiterhin finanzielle Vorteile bieten.



Darf ein E-Firmenwagen auch privat genutzt werden?


Grundsätzlich ja, sofern der Arbeitgeber die Privatnutzung erlaubt. Welche Nutzung tatsächlich gestattet ist, sollte zwischen Unternehmen und Mitarbeiter:in klar vereinbart werden. Dazu können beispielsweise private Kilometer, Auslandsfahrten oder die Nutzung durch andere Personen gehören. Die WKO empfiehlt, den Umfang der Privatnutzung entsprechend zu regeln. Quelle: WKO


Auch die tägliche Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt steuerlich grundsätzlich als Privatfahrt. Steht dafür ein Firmenwagen zur Verfügung, können Mitarbeiter:innen allerdings weder Pendlerpauschale noch Pendlereuro beanspruchen. Quelle: BMF



Wer bezahlt das Laden des E-Firmenwagens?


Beim E-Firmenwagen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wird das Fahrzeug kostenlos beim Arbeitgeber geladen, entsteht dafür kein zusätzlicher Sachbezug. Auch nachgewiesene Kosten für das Laden eines arbeitgebereigenen E-Autos an öffentlichen Ladestationen können vom Arbeitgeber übernommen beziehungsweise ersetzt werden, ohne dass dafür ein Sachbezug angesetzt wird. Quelle: BMF


Auch Homecharging kann berücksichtigt werden. Kann die zu Hause geladene Strommenge eindeutig dem Firmenfahrzeug zugeordnet werden, darf der Arbeitgeber die entsprechenden Kosten unter den gesetzlichen Voraussetzungen ersetzen. Für 2026 beträgt der dafür maßgebliche durchschnittliche Strom-Gesamtpreis 32,806 Cent pro kWh. Die Zuordnung kann beispielsweise über Fahrzeugdaten, eine App, RFID oder Plug & Charge erfolgen. Quelle: BMF


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Welche steuerlichen Vorteile hat ein Elektroauto als Firmenwagen?


Der Sachbezug ist nicht der einzige Unterschied. Reine Elektrofahrzeuge mit 0 g/km CO₂ sind weiterhin von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. Hybridfahrzeuge fallen nicht unter diese spezielle Befreiung. Quelle: BMF


Für Unternehmen kann außerdem der Vorsteuerabzug relevant sein. Bei reinen Elektrofahrzeugen gelten hierfür besondere Regeln. Nach Angaben der WKO ist bei Anschaffungskosten bis 40.000 Euro inklusive Umsatzsteuer grundsätzlich ein uneingeschränkter Vorsteuerabzug möglich. Zwischen 40.000 und 80.000 Euro greifen Einschränkungen aufgrund der sogenannten Luxustangente; bei Anschaffungskosten über 80.000 Euro besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt allerdings vom Einzelfall und der betrieblichen Nutzung ab. Quelle: WKO


Welche finanziellen Unterstützungen gibt es noch? Erfahre mehr über die E-Auto Förderung in Österreich 2026.



Ist ein Elektroauto als Firmenwagen auch für Mitarbeiter:innen interessant?


Gerade 2026 kann der Unterschied beim Sachbezug erheblich sein. Während bei einem Verbrenner je nach CO₂-Ausstoß grundsätzlich 1,5 oder 2 % der Anschaffungskosten als monatlicher Sachbezug angesetzt werden, liegt dieser Wert beim reinen E-Auto derzeit bei 0 %.


Hinzu kommt, dass Mitarbeiter:innen kein eigenes Fahrzeug anschaffen müssen, wenn der Firmenwagen auch privat genutzt werden darf. Versicherung, Wartung, Wertverlust und weitere Kosten hängen dabei von der jeweiligen Firmenwagenvereinbarung ab. Für Mitarbeiter:innen lohnt sich deshalb ein genauer Blick darauf, welche Leistungen das Unternehmen übernimmt und welche private Nutzung erlaubt ist.


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Welche Vorteile bietet ein E-Firmenwagen für Unternehmen?


Für Unternehmen sollte nicht nur der Kauf- oder Leasingpreis zählen. Entscheidend sind die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer. Dazu gehören unter anderem Finanzierung beziehungsweise Rate, Energie, Wartung, Versicherung, Steuern und administrative Aufwände.


E-Autos können dabei von der NoVA-Befreiung, den aktuellen Sachbezugsregeln und unter bestimmten Voraussetzungen vom Vorsteuerabzug profitieren. Gleichzeitig können Unternehmen ihre betriebliche Mobilität elektrifizieren und damit die direkten Emissionen ihrer Fahrzeugflotte reduzieren.


Besonders bei mehreren Firmenfahrzeugen lohnt es sich deshalb, nicht nur einzelne Monatsraten miteinander zu vergleichen, sondern die Total Cost of Ownership (TCO) für E-Auto und Verbrenner gegenüberzustellen.


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Kaufen, leasen oder E-Auto Abo als Firmenwagen?


Ein Unternehmen muss Firmenfahrzeuge nicht zwingend kaufen oder klassisch leasen. Gerade bei Elektroautos verändert sich das Angebot schnell: Neue Modelle kommen auf den Markt, Reichweiten steigen und Ladetechnologien entwickeln sich weiter. Gleichzeitig können sich steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen ändern.


Genau hier bietet das E-Auto Abo von vibe eine flexible Alternative. Unternehmen wählen das passende Fahrzeug und die gewünschte Laufzeit, während zahlreiche laufende Kosten bereits in einer monatlichen Rate gebündelt sind. Versicherung, Service, Wartung, saisonale Bereifung und Schadensmanagement sind bereits inkludiert. Das macht die Kosten pro Fahrzeug leichter planbar und reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen.


Gleichzeitig übernimmt vibe das Restwert- und Technologierisiko. Statt ein Fahrzeug zu kaufen und sich langfristig festzulegen, können Unternehmen ihre E-Flotte flexibler an den tatsächlichen Bedarf anpassen. Gerade in einer Zeit, in der sich Modelle, Technologien und auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für E-Firmenwagen weiterentwickeln, bleibt die betriebliche Mobilität damit planbar, flexibel und vollelektrisch.


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FAQs: Elektroauto als Firmenwagen

  • Lohnt sich ein Elektroauto als Firmenwagen 2026?

    Ja, ein E-Auto kann als Firmenwagen besonders attraktiv sein. Reine Elektroautos mit 0 g/km CO₂ haben 2026 weiterhin 0 % Sachbezug. Außerdem können für Unternehmen weitere steuerliche Vorteile relevant sein. Mehr zum Thema Sachbezug

  • Wie hoch ist der Sachbezug für ein E-Auto als Firmenwagen 2026?

    Für reine Elektroautos mit einem CO₂-Ausstoß von 0 g/km wird 2026 kein Sachbezug angesetzt. Bei Verbrennern beträgt er grundsätzlich 1,5 % oder 2 % der Anschaffungskosten, abhängig vom CO₂-Ausstoß. Mehr zum Thema Sachbezug

  • Ändert sich der Sachbezug für E-Autos ab 2027?

    Nach den derzeit bekannten Plänen soll die vollständige Sachbezugsbefreiung ab 2027 entfallen. Vorgesehen sind zunächst 0,375 % der Anschaffungskosten bzw. maximal 180 Euro monatlich. Unternehmen sollten die endgültige gesetzliche Ausgestaltung im Blick behalten. Mehr zum Thema Sachbezug 2027

  • Darf ich meinen E-Firmenwagen auch privat nutzen?

    Ja, wenn dein Arbeitgeber die Privatnutzung erlaubt. 2026 fällt für die private Nutzung eines reinen E-Firmenwagens mit 0 g/km CO₂ trotzdem kein Sachbezug an. Auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gelten grundsätzlich als Privatfahrten.

  • Bekomme ich mit einem Firmenwagen weiterhin Pendlerpauschale?

    Nein. Wenn dir ein Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung steht, kannst du weder Pendlerpauschale noch Pendlereuro beanspruchen. Das gilt auch bei einem Elektroauto.

  • Wer bezahlt das Laden eines E-Firmenwagens?

    Das hängt von der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Kostenloses Laden beim Arbeitgeber verursacht keinen zusätzlichen Sachbezug. Auch Kosten für öffentliches Laden können unter den entsprechenden Voraussetzungen steuerfrei übernommen werden. Mehr zum Thema "Laden"

  • Kann mein Arbeitgeber die Stromkosten fürs Laden zu Hause übernehmen?

    Ja. Wenn die zu Hause geladene Strommenge eindeutig dem Firmenwagen zugeordnet werden kann, können die Kosten steuerfrei ersetzt werden. Für 2026 beträgt der dafür festgelegte Strompreis 32,806 Cent pro kWh. Mehr zum Thema Heimladen

  • Muss ein Elektro Firmenwagen NoVA zahlen?

    Reine Elektrofahrzeuge mit 0 g/km CO₂ sind von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. Das ist ein weiterer Unterschied zu vielen Verbrennern. E-Auto Förderung in Österreich: Was gilt 2026?

  • Was ist besser: E-Firmenwagen kaufen, leasen oder abonnieren?

    Das hängt vom Bedarf des Unternehmens ab. Beim Kauf trägt das Unternehmen unter anderem das Restwertrisiko, Leasing bietet längerfristige Planbarkeit und ein E-Auto Abo setzt stärker auf Flexibilität. Wichtig ist deshalb, nicht nur die Rate, sondern die gesamten Kosten und Leistungen über die Nutzungsdauer zu vergleichen. E-Auto Abo vs. Leasing: Kostenvergleich

  • Welche Vorteile bietet ein E-Auto Abo als Firmenwagen?

    Mit einem E-Auto Abo können Unternehmen ihre Mobilitätskosten besser bündeln und müssen sich weniger um einzelne laufende Leistungen kümmern. Bei vibe sind unter anderem Versicherung, Wartung, Service, saisonale Bereifung und Schadensmanagement in der monatlichen Rate enthalten. Gleichzeitig bleibt die Flotte flexibler und das Restwert- und Technologierisiko liegt bei vibe. E-Auto Abo Vorteile entdecken

Nicht die richtige Frage dabei?

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Mann steht an einer Ladesäule neben einem silbernen E-Auto, im Vordergrund ist ein Hund unscharf zu sehen.

Sachbezug Elektroauto 2027: Warum E-Autos weiterhin günstiger bleiben

Die geplante Änderung bei der Sachbezugsbefreiung für Elektroautos sorgt aktuell für Diskussionen in Österreich. Ab 2027 sollen E-Dienstwagen nicht mehr vollständig sachbezugsbefreit sein. Viele Unternehmen, Fuhrparkverantwortliche und Dienstwagennutzer fragen sich deshalb: Lohnt sich Elektromobilität überhaupt noch?

Für vibe moves you ist die Antwort klar: Ja. Und zwar deutlich. Denn auch mit der neuen Regelung bleiben Elektroautos wirtschaftlich klar attraktiver als vergleichbare Verbrenner sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeiter:innen.

E-Auto vs. Verbrenner: Kostenvergleich

Die Diskussion rund um Elektromobilität hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Während früher vor allem Nachhaltigkeit im Fokus stand, geht es heute zunehmend um wirtschaftliche Vorteile, planbare Kosten und langfristige Effizienz. Unternehmen und Privatnutzer:innen vergleichen Mobilität mittlerweile nach Gesamtbetriebskosten, steuerlichen Vorteilen, laufenden Betriebsausgaben und Zukunftssicherheit und genau dort zeigt sich immer öfter: Das Elektroauto ist nicht nur die nachhaltigere sondern auch die wirtschaftlich sinnvollere Lösung.

In diesem Vergleich zeigen wir anhand konkreter TCO-Berechnungen, wie sich Elektroautos und Verbrenner bei laufenden Kosten, Sachbezug, Betriebsausgaben und Gesamtwirtschaftlichkeit tatsächlich unterscheiden und warum E-Mobilität heute in vielen Fällen bereits klar im Vorteil ist.

E-Auto Förderung in Österreich:
Was gilt 2026?

Wer sich für ein Elektroauto interessiert, stößt schnell auf Begriffe wie E-Auto Förderung, E-Mobilitätsbonus, ePrämie, NoVA oder Ladeinfrastruktur-Förderung. Dabei handelt es sich nicht immer um dasselbe: Eine E-Auto Förderung ist in der Regel ein direkter Zuschuss für die Anschaffung eines Fahrzeugs. Förderungen für Ladeinfrastruktur unterstützen beispielsweise die Anschaffung einer Wallbox. Die ePrämie wiederum vergütet unter bestimmten Voraussetzungen die CO₂-Einsparungen beim Laden eines E-Autos. Daneben gibt es steuerliche Rahmenbedingungen, die die Gesamtkosten eines E-Autos beeinflussen können.


Die Förderlandschaft für Elektroautos in Österreich hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Kaufprämien wurden angepasst oder beendet, neue steuerliche Regelungen sind hinzugekommen und auch bei Ladeinfrastruktur und E-Dienstwagen gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Wer heute nach einer E-Auto Förderung in Österreich sucht, findet deshalb schnell Informationen, die nicht mehr aktuell sind oder verschiedene finanzielle Vorteile miteinander vermischen.

vibe moves you, Österreichs führender Anbieter für E-Auto Abos und Spezialist für vollelektrische Mobilität, erklärt in diesem Artikel, was 2026 tatsächlich gilt: Welche Förderungen gibt es aktuell noch? Welche steuerlichen Vorteile bleiben bestehen? Was gilt für Privatpersonen und Unternehmen? Und lohnt sich ein Elektroauto auch ohne klassische Kaufprämie? Wir bringen die wichtigsten Begriffe und Regelungen verständlich auf den Punkt und zeigen, welche Kosten du bei der Entscheidung für ein E-Auto wirklich berücksichtigen solltest.

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