
5 Min | August 2023
Firmenwagen, Dienstwagen, Sachbezug – was bedeutet das eigentlich? Als Firmenwagen oder Dienstwagen wird ein Fahrzeug bezeichnet, das ein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellt. Darf das Auto auch privat genutzt werden, entsteht bei klassischen Firmenwagen in der Regel ein sogenannter Sachbezug. Dieser geldwerte Vorteil erhöht die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gelten grundsätzlich als Privatfahrten. Bei einem reinen Elektroauto mit 0 g/km CO₂ gilt 2026 allerdings eine wichtige Ausnahme: Für die private Nutzung wird derzeit kein Sachbezug angesetzt. Quelle: BMF (Bundesministerium für Finanzen)
Damit kann ein E-Auto als Firmenwagen sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeiter:innen interessant sein. vibe moves you, Österreichs führender Anbieter für E-Auto Abos und Spezialist für vollelektrische Unternehmensmobilität, erklärt in diesem Artikel, welche Regeln 2026 gelten, wie die Privatnutzung behandelt wird, was Unternehmen beim Laden beachten müssen und welche steuerlichen Unterschiede zwischen E-Auto und Verbrenner bestehen.
Kann ein Firmenwagen auch privat genutzt werden, muss dieser Vorteil normalerweise versteuert werden. Für klassische Fahrzeuge beträgt der monatliche Sachbezug grundsätzlich 2 % der Anschaffungskosten, maximal 960 Euro. Unterschreitet das Fahrzeug den für sein Erstzulassungsjahr geltenden CO₂-Grenzwert, reduziert sich der Sachbezug auf 1,5 %, maximal 720 Euro pro Monat. Für 2026 erstmals zugelassene Fahrzeuge liegt dieser CO₂-Grenzwert bei 126 g/km. Quelle: BMF
Wird ein Firmenwagen nachweislich höchstens 500 Kilometer pro Monat beziehungsweise 6.000 Kilometer pro Jahr privat genutzt, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen der halbe Sachbezugswert angesetzt werden. Dafür ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Fahrten erforderlich. Quelle: ÖAMTC
Hier liegt aktuell einer der größten Unterschiede zum Verbrenner: Für ein reines Elektroauto mit einem CO₂-Emissionswert von 0 g/km wird 2026 kein Sachbezug angesetzt. Das gilt auch dann, wenn Mitarbeiter:innen das Fahrzeug privat nutzen dürfen. Quelle: BMF
Für Mitarbeiter:innen bedeutet das: Die private Nutzung eines reinen E-Firmenwagens führt 2026 nicht zu dem Sachbezugswert, der bei einem vergleichbaren Verbrenner entstehen würde. Gerade bei höherpreisigen Firmenwagen kann der Unterschied entsprechend relevant sein.
Wichtig für die langfristige Planung: Laut ÖAMTC ist ab 2027 eine Änderung vorgesehen. Nach den derzeit bekannten Plänen soll für privat genutzte E-Firmenwagen 2027 ein Sachbezug von 0,375 % der Anschaffungskosten, maximal 180 Euro monatlich, und 2028 von 0,625 %, maximal 300 Euro, gelten. Unternehmen sollten die endgültige gesetzliche Ausgestaltung beobachten. Quelle: ÖAMTC
Erfahre alles zum Sachbezug für Elektroautos ab 2027 und warum E-Autos weiterhin finanzielle Vorteile bieten.
Grundsätzlich ja, sofern der Arbeitgeber die Privatnutzung erlaubt. Welche Nutzung tatsächlich gestattet ist, sollte zwischen Unternehmen und Mitarbeiter:in klar vereinbart werden. Dazu können beispielsweise private Kilometer, Auslandsfahrten oder die Nutzung durch andere Personen gehören. Die WKO empfiehlt, den Umfang der Privatnutzung entsprechend zu regeln. Quelle: WKO
Auch die tägliche Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt steuerlich grundsätzlich als Privatfahrt. Steht dafür ein Firmenwagen zur Verfügung, können Mitarbeiter:innen allerdings weder Pendlerpauschale noch Pendlereuro beanspruchen. Quelle: BMF
Beim E-Firmenwagen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wird das Fahrzeug kostenlos beim Arbeitgeber geladen, entsteht dafür kein zusätzlicher Sachbezug. Auch nachgewiesene Kosten für das Laden eines arbeitgebereigenen E-Autos an öffentlichen Ladestationen können vom Arbeitgeber übernommen beziehungsweise ersetzt werden, ohne dass dafür ein Sachbezug angesetzt wird. Quelle: BMF
Auch Homecharging kann berücksichtigt werden. Kann die zu Hause geladene Strommenge eindeutig dem Firmenfahrzeug zugeordnet werden, darf der Arbeitgeber die entsprechenden Kosten unter den gesetzlichen Voraussetzungen ersetzen. Für 2026 beträgt der dafür maßgebliche durchschnittliche Strom-Gesamtpreis 32,806 Cent pro kWh. Die Zuordnung kann beispielsweise über Fahrzeugdaten, eine App, RFID oder Plug & Charge erfolgen. Quelle: BMF
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Der Sachbezug ist nicht der einzige Unterschied. Reine Elektrofahrzeuge mit 0 g/km CO₂ sind weiterhin von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. Hybridfahrzeuge fallen nicht unter diese spezielle Befreiung. Quelle: BMF
Für Unternehmen kann außerdem der Vorsteuerabzug relevant sein. Bei reinen Elektrofahrzeugen gelten hierfür besondere Regeln. Nach Angaben der WKO ist bei Anschaffungskosten bis 40.000 Euro inklusive Umsatzsteuer grundsätzlich ein uneingeschränkter Vorsteuerabzug möglich. Zwischen 40.000 und 80.000 Euro greifen Einschränkungen aufgrund der sogenannten Luxustangente; bei Anschaffungskosten über 80.000 Euro besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt allerdings vom Einzelfall und der betrieblichen Nutzung ab. Quelle: WKO
Welche finanziellen Unterstützungen gibt es noch? Erfahre mehr über die E-Auto Förderung in Österreich 2026.
Gerade 2026 kann der Unterschied beim Sachbezug erheblich sein. Während bei einem Verbrenner je nach CO₂-Ausstoß grundsätzlich 1,5 oder 2 % der Anschaffungskosten als monatlicher Sachbezug angesetzt werden, liegt dieser Wert beim reinen E-Auto derzeit bei 0 %.
Hinzu kommt, dass Mitarbeiter:innen kein eigenes Fahrzeug anschaffen müssen, wenn der Firmenwagen auch privat genutzt werden darf. Versicherung, Wartung, Wertverlust und weitere Kosten hängen dabei von der jeweiligen Firmenwagenvereinbarung ab. Für Mitarbeiter:innen lohnt sich deshalb ein genauer Blick darauf, welche Leistungen das Unternehmen übernimmt und welche private Nutzung erlaubt ist.
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Für Unternehmen sollte nicht nur der Kauf- oder Leasingpreis zählen. Entscheidend sind die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer. Dazu gehören unter anderem Finanzierung beziehungsweise Rate, Energie, Wartung, Versicherung, Steuern und administrative Aufwände.
E-Autos können dabei von der NoVA-Befreiung, den aktuellen Sachbezugsregeln und unter bestimmten Voraussetzungen vom Vorsteuerabzug profitieren. Gleichzeitig können Unternehmen ihre betriebliche Mobilität elektrifizieren und damit die direkten Emissionen ihrer Fahrzeugflotte reduzieren.
Besonders bei mehreren Firmenfahrzeugen lohnt es sich deshalb, nicht nur einzelne Monatsraten miteinander zu vergleichen, sondern die Total Cost of Ownership (TCO) für E-Auto und Verbrenner gegenüberzustellen.
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Ein Unternehmen muss Firmenfahrzeuge nicht zwingend kaufen oder klassisch leasen. Gerade bei Elektroautos verändert sich das Angebot schnell: Neue Modelle kommen auf den Markt, Reichweiten steigen und Ladetechnologien entwickeln sich weiter. Gleichzeitig können sich steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen ändern.
Genau hier bietet das E-Auto Abo von vibe eine flexible Alternative. Unternehmen wählen das passende Fahrzeug und die gewünschte Laufzeit, während zahlreiche laufende Kosten bereits in einer monatlichen Rate gebündelt sind. Versicherung, Service, Wartung, saisonale Bereifung und Schadensmanagement sind bereits inkludiert. Das macht die Kosten pro Fahrzeug leichter planbar und reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen.
Gleichzeitig übernimmt vibe das Restwert- und Technologierisiko. Statt ein Fahrzeug zu kaufen und sich langfristig festzulegen, können Unternehmen ihre E-Flotte flexibler an den tatsächlichen Bedarf anpassen. Gerade in einer Zeit, in der sich Modelle, Technologien und auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für E-Firmenwagen weiterentwickeln, bleibt die betriebliche Mobilität damit planbar, flexibel und vollelektrisch.
Von flexiblen Laufzeiten bis zum Rundumservice: Entdecke alle Vorteile des E-Auto Abos.
Ja, ein E-Auto kann als Firmenwagen besonders attraktiv sein. Reine Elektroautos mit 0 g/km CO₂ haben 2026 weiterhin 0 % Sachbezug. Außerdem können für Unternehmen weitere steuerliche Vorteile relevant sein. Mehr zum Thema Sachbezug
Für reine Elektroautos mit einem CO₂-Ausstoß von 0 g/km wird 2026 kein Sachbezug angesetzt. Bei Verbrennern beträgt er grundsätzlich 1,5 % oder 2 % der Anschaffungskosten, abhängig vom CO₂-Ausstoß. Mehr zum Thema Sachbezug
Nach den derzeit bekannten Plänen soll die vollständige Sachbezugsbefreiung ab 2027 entfallen. Vorgesehen sind zunächst 0,375 % der Anschaffungskosten bzw. maximal 180 Euro monatlich. Unternehmen sollten die endgültige gesetzliche Ausgestaltung im Blick behalten. Mehr zum Thema Sachbezug 2027
Ja, wenn dein Arbeitgeber die Privatnutzung erlaubt. 2026 fällt für die private Nutzung eines reinen E-Firmenwagens mit 0 g/km CO₂ trotzdem kein Sachbezug an. Auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gelten grundsätzlich als Privatfahrten.
Nein. Wenn dir ein Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung steht, kannst du weder Pendlerpauschale noch Pendlereuro beanspruchen. Das gilt auch bei einem Elektroauto.
Das hängt von der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Kostenloses Laden beim Arbeitgeber verursacht keinen zusätzlichen Sachbezug. Auch Kosten für öffentliches Laden können unter den entsprechenden Voraussetzungen steuerfrei übernommen werden. Mehr zum Thema "Laden"
Ja. Wenn die zu Hause geladene Strommenge eindeutig dem Firmenwagen zugeordnet werden kann, können die Kosten steuerfrei ersetzt werden. Für 2026 beträgt der dafür festgelegte Strompreis 32,806 Cent pro kWh. Mehr zum Thema Heimladen
Reine Elektrofahrzeuge mit 0 g/km CO₂ sind von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. Das ist ein weiterer Unterschied zu vielen Verbrennern. E-Auto Förderung in Österreich: Was gilt 2026?
Das hängt vom Bedarf des Unternehmens ab. Beim Kauf trägt das Unternehmen unter anderem das Restwertrisiko, Leasing bietet längerfristige Planbarkeit und ein E-Auto Abo setzt stärker auf Flexibilität. Wichtig ist deshalb, nicht nur die Rate, sondern die gesamten Kosten und Leistungen über die Nutzungsdauer zu vergleichen. E-Auto Abo vs. Leasing: Kostenvergleich
Mit einem E-Auto Abo können Unternehmen ihre Mobilitätskosten besser bündeln und müssen sich weniger um einzelne laufende Leistungen kümmern. Bei vibe sind unter anderem Versicherung, Wartung, Service, saisonale Bereifung und Schadensmanagement in der monatlichen Rate enthalten. Gleichzeitig bleibt die Flotte flexibler und das Restwert- und Technologierisiko liegt bei vibe. E-Auto Abo Vorteile entdecken
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