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Elektroauto als Firmenwagen?

Das sind die Vorteile!

von Pascal Sperger | Lesezeit: 5 min | April 2023

Katsching! E-Autos lassen die Kassen klingeln. Und zwar auf allen Seiten: Unternehmen profitieren von Förderungen, Vorsteuerabzug, niedrigen Lohnnebenkosten und anderen Steuererleichterungen. Angestellte sparen sich den Sachbezug. Eine klassische Win-win-Situation!

Der Vergleich von Äpfeln und Birnen ist zwar verpönt. Doch er ist eine taugliche Analogie für den Vergleich von Elektroautos und klassischen Verbrennern. Denn: Beide Auto-Typen haben zwar vier Räder, bringen einen sicher einen von A nach B und gelten mitunter als Statusobjekt – dennoch werden sie steuerlich und kostenseitig völlig anders behandelt. E-Autos sind aufgrund zahlreicher fiskalpolitischer Zuckerl nämlich die deutlich günstigere Art, individuelle Mobilität zu genießen.

Wovon profitieren Unternehmen, Selbstständige und Angestellte nun aber konkret, wenn sie auf ein E-Auto umsteigen? Neben dem Imagegewinn alls umweltbewusstes Unternehmen gibt es noch eine Reihe weiterer Vorteile. Wir haben die Vorzüge der Stromer für Firmen und Arbeitnehmende in puncto Anschaffung, Steuern, Betrieb und Sachbezug hier zusammengefasst.

Alle Vorzüge von Elektro-Firmenwagen auf einen Blick

Schauen wir uns jetzt mal genauer an, welche Vorteile Elektroautos als Firmenwagen, sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende, in puncto Anschaffung und Betrieb bieten. Hier sind ein paar essenzielle Dinge, die wir dir nicht vorenthalten möchten:

Sparen bei der Anschaffung

E-Autos kosten heutzutage preislich gleich viel, oder sogar schon weniger als ein vergleichbares konventionell angetriebenes Modell. Das freut uns! Folgende Maßnahmen tragen zur günstigen Anschaffung bei:

  • Normverbrauchsabgabe (NoVa): Der große Kostenvorteil beim Kauf eines Elektroautos oder eines Fahrzeugs mit Wasserstoffbrennstoffzelle, ensteht durch den Wegfall der Normverbrauchsabgabe (NoVa). Diese Abgabe wird normalerweise auf Neufahrzeuge mit Verbrennermotoren aufgrund ihres CO₂-Ausstoßes erhoben.

  • Vorsteuerabzug: Elektroautos sind bis zu einem Anschaffungspreis von 40.000 Euro generell und zwischen 40.000 und 80.000 Euro anteilsmäßig vorsteuerabzugsberechtigt. Das bedeutet, dass bis zu 20 Prozent Vor- bzw. Mehrwertsteuer beim Kauf absetzbar sind.

  • Förderungen: Der Staat unterstützt in Kooperation mit den Automobilimporteuren und einige Bundesländer mit Förderungen den Kauf von Elektroautos.

Sparen im laufenden Betrieb

Gehen wir einen Schritt weiter. Auch beim Betrieb werden durch Elektroautos als Dienstwagen Kosten eingespart. Neben dem Vorsteuerabzug, der zusätzlich zum Anschaffungspreis bei allen fahrzeugrelevanten Kosten abgesetzt werden kann, spielen noch weitere Faktoren im laufenden Betrieb eine ausschlaggebende Rolle:

  • Motorbezogene Versicherungssteuer: Die Höhe dieser Versicherungssteuer richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Alter des Fahrzeugs, Hubraum des Motors oder dem Versicherungsrisiko. Für elektrisch angetriebene Firmenfahrzeuge entfällt diese motorbezogene Versicherungssteuer gänzlich.

  • Total Cost of Ownershop (TCO): Die TCO umfassen alle Kosten, die während der Nutzungsperiode eines Autos anfallen, einschließlich Versicherungs- und Wartungskosten, Treibstoffkosten, Steuern, Reparaturen und Kosten für die Bereifung. Elektroautos schlagen hier oft Verbrenner, da Studien zeigen, dass E-Auto-Fahrer:innen in der Regel vorausschauender fahren, um das Optimum an Rekuperation und Akku-Reichweite herauszuholen. Wer vorausschauender fährt, fährt auch vorsichtiger, baut weniger Unfälle und reduziert den Verschleiß.

Bye Bye Sachbezug für elektrische Dienstwagen

Tja, und was ist mit den Mitarbeitenden? Auch denen bleibt mehr im Börserl! Und das richtig dick! Für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge wird nämlich kein Sachbezug fällig. Null. Nada. Nix und nie. Das bedeutet, dass der geldwerte Vorteil, den Arbeitnehmer:innen aus der privaten Nutzung des Fahrzeugs ziehen, nicht mehr als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet wird und somit nicht als Steuer bezahlt werden muss. Im Vergleich dazu ist der Sachbezug bei Verbrennern nicht nur sehr hoch, die Berechnung wird auch zusehend kompliziert. Prinzipiell werden 1,5 oder 2 % vom Anschaffungspreis monatlich fällig. Wie viel man konkret zahlt, hängt jeweils vom CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs pro Kilometer ab – wobei die Grenze jährlich automatisch um 3 Gramm nach unten rutscht. Man kann aber auch nur 0,75 oder 1 % bezahlen – wenn man weniger als 6000 Kilometer pro Jahr privat fährt und diese Fahrten akribisch mit einem Fahrtenbuch dokumentiert. Man erkennt schon: E-Auto fahren kann einem das Leben nicht nur günstiger, sondern auch sehr viel einfacher machen.

Weniger Sachkosten, weniger Lohnnebenkosten

Und damit nicht genug! Was noch viel zu wenige Unternehmer:innen wissen: Wenn Angestellte keinen Sachbezug bezahlen, dann verringern sich auch die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers. Verkürzt dargestellt ist es nämlich so: Arbeitnehmende erhalten weniger Bruttolohn pro Monat – der geldwerte Vorteil der Privatnutzung fällt ja weg, weil kein Sachbezug fällig wird. Das wiederum verringert zahlreiche Steuern, die der Arbeitgeber im Rahmen der Lohnnebenkosten ans Finanzamt und die Gemeinde zu bezahlen hat.

Ausnahme bei Geschwindigkeitsbegrenzungen

Last but not least gibt es noch eine nette Überraschung: Durch die “IG-L” Gesetzesänderung gilt bei Elektroautos mit einer grünen Nummerntafel gesetzliche Ausnahmen was die Geschwindigkeitsbegrenzungen betreffen. Konkret bedeutet das, die E-Autofahrer:innen dürfen schneller fahren als herkömmliche Fahrzeuge. Während Verbrennungsmotoren auf diesen Abschnitten der Autobahn nur mit 80 km/h oder 100 km/h unterwegs sind, können Elektroautos mit der gewohnten Höchstgeschwindigkeit bis zu 130 km/h über die Überholspur in den Feierabend cruisen.

vw id3 von vibe

Extra Vorteile durch E-Firmenwagen im Auto-Abo

Du siehst schon, ein Elektroauto als Firmenwagen ist nahezu unwiderstehlich. Egal ob BMW iX, MG4 oder das Tesla Model Y – vibe hat sie alle und legt dabei noch eine Schippe drauf. Neben all den genannten Vorteilen, die vibe logischerweise über günstige Fixpreise an die Kundinnen und Kunden weitergibt, profitierst du noch von einer ganzen Reihe weiterer Vorteilen und Besonderheiten, wenn du dich für ein Elektroauto im Abo entscheidest:

Kostenersparnis

Im Vergleich zu vielen traditionellen Leasingmodellen oder vermeintlich kreativen Finanzierungsformen wird keine Anzahlung fällig. Auch leidet im Vergleich zur Kreditfinanzierung das Bankrating des Unternehmens nicht unter langfristigen Kreditverbindlichkeiten – ganz einfach, weil es keine gibt. Gegenüber dem eigenfinanzierten Kauf wiederum liegt der Vorteil darin, dass die Fahrzeuge steuerlich nicht über viele Jahre abgeschrieben werden müssen, sondern die Abo-Rate unmittelbar ertragssteuerwirksam ist.

Kein Wertverlust

Der E-Auto-Markt ist stark technologiegetrieben. Wer die Fahrzeuge nicht besitzt, sondern nur mietet, lagert die Risiken von Wertverlust- und Technologiesprüngen an die Vermieter bzw. Abo-Anbieter aus.

Flexibel in jeder Lebenslage

Es kann immer mal vorkommen, dass Mitarbeitende ein Unternehmen plötzlich verlassen. Mit vibe ist alles viel einfacher. Anstelle von Vertragsstrafen bei frühzeitiger Rückgabe, wie beim Leasing, oder laufenden Kosten für ein gekauftes Auto, das nach dem Abgang nutzlos am Hof steht, wird das Fahrzeug einfach bei nächster Gelegenheit an vibe retourniert. That’s it. Abo-Laufzeiten – von 6 bis 48 Monaten – erhöhen die Flexibilität zusätzlich und sorgen dafür, dass nur für den Mobilitätsbedarf bezahlt wird, der aktuell gebraucht wird. Dabei gilt: Wer länger fährt, fährt günstiger!

Wartung & Service aus einer Hand

Und wenn wir schon am Klotzen sind: Bei vibe musst du dich auch nicht um die Koordination von Wartungs- und Serviceterminen oder den Reifenwechsel kümmern. Unsere Partnerwerkstätten kontaktieren dich oder deine Dienstwagenfahrer für eine Terminvereinbarung. So geht effizientes Flottenmanagement heute!

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