Katsching! E-Autos lassen die Kassen klingeln. Und zwar auf allen Seiten: Unternehmen profitieren von Förderungen, Vorsteuerabzug, niedrigen Lohnnebenkosten und anderen Steuererleichterungen. Angestellte sparen sich den Sachbezug. Eine klassische Win-Win-Situation!
Der Vergleich von Äpfeln und Birnen ist verpönt. Doch er ist eine taugliche Analogie für den Vergleich von Elektroautos und klassischen Verbrennern. Denn: Beide Auto-Typen haben zwar vier Räder, bringen einen sicher einen von A nach B und gelten mitunter als Statusobjekt – dennoch werden sie steuerlich und kostenseitig völlig anders behandelt. E-Autos sind aufgrund zahlreicher fiskalpolitischer Zuckerl nämlich die deutlich günstigere Art individuelle Mobilität zu genießen.
Wovon profitieren Unternehmen, Selbstständige und Angestellte nun aber konkret, wenn sie auf ein E-Auto umsteigen? Wir haben die Vorteile der Stromer für Firmen und Arbeitnehmende in Puncto Anschaffung, Steuern, Betrieb und Sachbezug hier zusammengefasst.
A wie Anschaffung
Beginnen wir bei A wie Anschaffung: Beim Kauf eines Elektroautos – dazu zählen auch Fahrzeuge mit einer Wasserstoffbrennstoffzelle – wird keine Normverbrauchsabgabe (NoVA) fällig. Darüber hinaus fördert der Staat in Kooperation mit den Automobilimporteuren und einige Bundesländer mit eigenen Initiativen den Kauf von Elektro-Pkw bzw. Elektro-Nutzfahrzeugen. Diese beiden Maßnahmen haben zur Folge, dass E-Autos heute preislich gleich viel – oder schon weniger – kosten wie ein vergleichbares konventionell angetriebenes Modell. Darüber hinaus sind elektrisch angetriebene Pkw vorsteuerabzugsberechtigt. Katsching!
Das bringt uns zu Punkt B wie Betrieb: Elektroautos sind bis zu einem Anschaffungspreis von 40.000 Euro generell und zwischen 40.000 und 80.000 Euro anteilsmäßig vorsteuerabzugsberechtigt. Das bedeutet, bis zu 20 Prozent Vor- bzw. Mehrwertsteuer sind beim Kauf und in Folge bei allen fahrzeugrelevanten Kosten absetzbar. Darüber hinaus wird für elektrisch angetriebene Firmenfahrzeuge keine motorbezogene Versicherungssteuer eingehoben und die Kosten für Reifen, Wartungs- und Servicearbeiten sind deutlich geringer. All das gibt vibe logischerweise über günstige Fixpreise an die Kundinnen und Kunden weiter.
Darüber hinaus sind E-Autos im laufenden Betrieb deutlich günstiger. Das Zauberwort lautet hier: Total Cost of Ownership (TCO). Die setzen sich aus allen Kostenarten zusammen, die im Lauf einer Behalteperiode anfallen. Also beispielsweise Versicherungs- und Wartungskosten, Treibstoffkosten, Steuern, Reparaturen oder Kosten für die Bereifung. Hier schlägt ein E-Auto mehrfach den Verbrenner, weil Elektroautofahrer:innen laut Studien prinzipiell vorausschauender fahren, um das Optimum an Rekuperation und Akku-Reichweite herauszuholen. Und wer vorausschauender fährt, fährt vorsichtiger, baut also weniger Unfälle und reduziert den Verschleiß. Katsching!
Wer sich für ein Elektroauto im Abo von vibe entscheidet, profitiert außerdem noch von weiteren monetären Besonderheiten:
So ist etwa im Vergleich zu vielen traditionellen Leasingmodellen oder vermeintlich kreativen Finanzierungsformen keine Anzahlung fällig. Auch leidet im Vergleich zur Kreditfinanzierung das Bankrating des Unternehmens nicht unter langfristigen Kreditverbindlichkeiten – weil es keine gibt. Gegenüber dem eigenfinanzierten Kauf wiederum liegt der Vorteil darin, dass die Fahrzeuge steuerlich nicht über viele Jahre abgeschrieben werden müssen, sondern die Abo-Rate unmittelbar ertragssteuerwirksam ist.
Dazu kommt: Der E-Auto-Markt ist stark technologiegetrieben. Wer die Fahrzeuge nicht besitzt, sondern nur mietet, lagert die Risiken von Wertverlust- und Technologiesprüngen an die Vermieter bzw. Abo-Anbieter aus.
Aber auch wenn Mitarbeitende ein Unternehmen plötzlich verlassen, ist alles viel einfacher. Anstelle von Pönalstrafen bei frühzeitiger Rückgabe, wie beim Leasing, oder laufenden Kosten für ein gekauftes Auto, das nach dem Abgang nutzlos am Hof steht, wird das Fahrzeug einfach bei nächster Gelegenheit an vibe retourniert. Thats it. Abo-Laufzeiten – von 6 bis 48 Monaten – erhöhen die Flexibilität zusätzlich – und sorgen dafür, dass nur für den Mobilitätsbedarf bezahlt wird, der aktuell gebraucht wird. Dabei gilt: Wer länger fährt, fährt günstiger! Katsching!
Und wenn wir schon am Klotzen sind: Bei vibe musst du dich auch nicht um die Koordination von Wartungs- und Serviceterminen oder den Reifenwechsel kümmern. Unsere Partnerwerkstätten kontaktieren dich oder deine Dienstwagenfahrer für eine Terminvereinbarung. So geht effizientes Flottenmanagement heute!
Tja, und was ist mit den Mitarbeitenden? Auch denen bleibt mehr im Börserl! Und das richtig dick, KATSCHING! Für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge wird nämlich kein Sachbezug fällig. Null. Nada. Nix und nie. Im Vergleich dazu ist der Sachbezug bei Verbrennern nicht nur sehr hoch, die Berechnung wird auch zusehend kompliziert. Prinzipiell werden 1,5 oder 2 % vom Anschaffungspreis monatlich fällig. Wie viel man konkret zahlt hängt jeweils vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs pro Kilometer ab – wobei die Grenze jährlich automatisch um 3 Gramm nach unten rutscht. Man kann aber auch nur 0,75 oder 1 % bezahlen – wenn man weniger als 6000 Kilometer pro Jahr privat fährt und diese Fahrten akribisch mit einem Fahrtenbuch dokumentiert. Man erkennt schon: E-Auto fahren kann einem das Leben nicht nur günstiger, sondern auch sehr viel einfacher machen. Noch nicht überzeugt? Stell dir doch mal die Frage, ob du monatlich nicht gerne bis zu 960 Euro mehr auf der hohen Kante hättest?
Und was noch viel zu wenige Unternehmer:innen wissen: Wenn Angestellte keinen Sachbezug bezahlen, dann verringern sich auch die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers. Völlig verkürzt dargestellt ist es nämlich so: Arbeitnehmer erhalten weniger Bruttolohn pro Monat – der geldwerte Vorteil der Privatnutzung fällt ja weg, weil kein Sachbezug fällig wird. Das wiederum verringert zahlreiche Steuern, die der Arbeitgeber im Rahmen der Lohnnebenkosten ans Finanzamt und die Gemeinde zu bezahlen hat.
Z wie Zapfenstreich
Last but not least, Z wie Zapfenstreich: Wenn das Elektroauto mit einem grünen Nummerntaferl ausgerüstet ist, dann gelten einige Ausnahmen bei „IG-L“ Geschwindigkeitsbegrenzungen. Das heißt beispielsweise: Während die Verbrenner mit 80 km/h auf der Autobahn dahingurken, darf der E-Autofahrer mit Tempo 100 auf der Überholspur in den Feierabend cruisen.