Muss ich als Arbeitgeber bzw. müssen meine Mitarbeiter Sachbezug für ein e-Auto als Dienstwagen bezahlen?

Nein. Für Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor beträgt der Sachbezug auf Neufahrzeuge bis zu 2% vom Brutto-Kaufpreis des Fahrzeuges – mit einer Obergrenze von EUR 960 im Monat. Bei E-Autos entfällt dieser Sachbezug jedoch KOMPLETT. Davon profitieren Arbeitnehmer UND Arbeitgeber, denn die mit dem Sachbezug verbundenen Lohnnebenkosten können ebenfalls eingespart werden. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.