Können auch andere Personen mit meinem vibe-Fahrzeug fahren?
Alle wollen gerne elektrisch fahren, ist ja klar. Dein E-Auto von vibe dürfen jedoch nur sog. „nutzungsberechtigte FahrerInnen“ lenken. Das hat versicherungstechnische Gründe und funktioniert folgender Maßen:
Vor Fahrtantritt muss uns die/der nutzungsberechtigte Fahrer/in schriftlich bekannt gegeben sowie eine Kopie des Führerscheins übermittelt werden. Das sendest du am besten direkt an service@vibemovesyou.com . Erst wenn wir die/den nutzungsberechtigte Fahrer/in bestätigt haben, darf die Fahrt angetreten werden. Rechne hier also bitte ein wenig Vorlaufzeit mit ein.
Eheleute/LebenspartnerInnen und deine Kinder sind sogenannte „nutzungsberechtigte Dritte“ und dürfen, sofern Sie unsere AGB annehmen, mit deinem E-Auto fahren.
Am besten und einfachsten ist es, wenn du uns bereits zur Buchung deines Abos bekannt gibst, wer mit deinem E-Auto wird fahren dürfen.